Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate hat ein visumfreies Regime für Kasachstaner genehmigt

Die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigten eine visumfreie Regelung für Bürger der Republik Kasachstan.

Auf der Instagram-Seite der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Kasachstan wurde eine an die Bürger Kasachstans gerichtete Gratulation zum Inkrafttreten eines visumfreien Regimes veröffentlicht.

"Wir gratulieren den befreundeten Menschen in Kasachstan zu der Tatsache, dass am 10. März 2018 ein visumfreies Regime für Bürger Kasachstans mit einer Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Arabischen Emiraten von bis zu 30 Tagen in Kraft tritt. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in den VAE", heißt es in dem Bericht.

Die visumfreie Regelung gilt ab dem 10. März 2018.

"Kasachstan und die VAE haben die inländischen Verfahren gemäß der Vereinbarung zwischen den beiden Staaten über die Abschaffung der Visumpflicht für Bürger beider Länder abgeschlossen, die Inhaber von Pässen mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen sind und die im Mai 2017 in Astana unterzeichnet wurden", schrieb der Leiter des Pressedienstes des Außenministeriums der Republik Kasachstan Anuar Zhainakov auf seiner Facebook-Seite.

Als Referenz: Am 23. Mai 2017 wurde in Astana nach den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen dem Außenminister von Kasachstan, Kairat Abdrakhmanov, und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Abdullah bin Zayed Al Nahayan, ein Protokoll über die gegenseitige visumfreie Einreise von Staatsbürgern mit Reisepässen der Republik Kasachstan und des Vereinigten Arabischen Emirats unterzeichnet.

Die Regierung der Republik Kasachstan hat mit Beschluss vom 20. Juli 2017 das oben genannte Protokoll über Änderungen und Ergänzungen des Regierungsabkommens vom 13. Mai 2010 genehmigt.

Am 26. Juli 2017 informierte das Außenministerium der Republik Kasachstan die Auslandsabteilung der VAE über diplomatische Kanäle über den Abschluss der inländischen Verfahren in Kasachstan, die für das Inkrafttreten des bilateralen Protokolls erforderlich sind.