Muslime in den Vereinigten Arabischen Emiraten entlassen für den Hadsch

Nach den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate kann jeder Muslim einen Urlaub für die Pilgerreise "Hadsch" nehmen.

In den VAE kann jeder muslimische Angestellte unbezahlten Urlaub nehmen, um einen „Hadsch“ durchzuführen. Gemäß Artikel 87 des Arbeitsgesetzes gilt Folgendes: "Sobald jedem Mitarbeiter ein unbezahlter Sonderurlaub für die Pilgerfahrt gewährt wurde, wird dieser Urlaub nicht von anderen Feiertagen abgezogen und darf 30 Tage nicht überschreiten."

In der durch das arabische Arbeitsgesetz geänderten Fassung bedeutet das Wort Pilgerfahrt „Hadsch“, was für Muslime gilt. Darüber hinaus kann das Arbeitsgesetz in der englischen Ausgabe ungenau übersetzt werden. Die arabische Fassung des Gesetzes hat Vorrang vor der englischen. Dies wird in Artikel 2 des Arbeitsgesetzes angegeben, in dem es heißt: „Alle Unterlagen, Verträge, Fälle, Erklärungen usw., die in diesem Gesetz vorgesehen sind, oder alle gemäß diesem Gesetz erlassenen Anordnungen oder Bestimmungen müssen in arabischer Sprache verfasst sein. "Auf Arabisch sind Anweisungen und Rundschreiben des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer zu verfassen. Wenn der Arbeitgeber neben Arabisch auch eine Fremdsprache verwendet, hat die arabische Ausgabe Vorrang."

Aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen hat der Arbeitgeber das Recht, einem nicht-islamischen Arbeitnehmer den Antrag auf unbezahlten Urlaub zu verweigern.